Zwischen März und Mai 2026 sind drei Anbieter, deren Geschäft auf der televisionären Produktvorführung beruht, in Insolvenzverfahren eingetreten. Ein US-Konzern, ein deutscher Sender und ein österreichischer Anbieter. Die öffentliche Lesart ordnet das als Ende einer Verkaufsform ein.
Diese Arbeit prüft eine andere Erklärung. Die Annahme lautet, dass in allen drei Fällen die Ursache in der Finanzierungs- und Kostenstruktur lag und nicht in einem Nachfrageausfall für die Verkaufsform selbst. Geprüft wird sie an drei Punkten. Erstens daran, was die Unternehmen und Verfahrensunterlagen selbst als Ursache angeben. Zweitens daran, ob das Geschäft nach einer Entlastung der Struktur wieder tragfähig wird. Drittens daran, ob dieselbe Verkaufsform in anderen Kostenumgebungen zur gleichen Zeit wächst.
Methode und Datengrundlage
Die Untersuchung ist eine vergleichende Fallanalyse mit drei Ausfallfällen und drei Kontrastfällen. Sie erhebt keine eigenen Daten und kann keine Kausalität testen.
Als Quellen dienen ausschließlich veröffentlichte Unterlagen. Für den US-Fall Einreichungen bei der Börsenaufsicht SEC, also Primärquellen einschließlich der eidesstattlichen Erklärung des Managements zu den Verfahrensursachen. Für den deutschen Fall Gerichtsbekanntmachungen, Fachmedien und Registerauswertungen. Für den österreichischen Fall Meldungen des Gläubigerschutzverbands KSV1870, Berichte des ORF und eine Presseaussendung des Erwerbers. Für die Kontrastfälle Unternehmensmitteilungen, Marktforschung und eine Reichweitenerhebung.
Drei methodische Einschränkungen sind offenzulegen, bevor irgendeine Zahl genannt wird.
Einschränkungen
Selektion auf die abhängige Variable. Die drei Hauptfälle sind ausgewählt worden, weil sie gescheitert sind. Ein solches Design kann keine Ursache belegen, weil die Fälle, die unter gleichen Bedingungen überlebt haben, systematisch fehlen. Deshalb werden Kontrastfälle mitgeführt. Auch damit bleibt das Ergebnis eine Plausibilisierung und kein Beweis.
Ungleiche Quellenqualität. Der US-Fall ist über geprüfte Pflichtveröffentlichungen dokumentiert. Der österreichische Fall stützt sich auf der Erholungsseite auf eine Presseaussendung des Erwerbers, also auf ungeprüfte Eigenangaben. Diese Asymmetrie ist bei jeder Zahl vermerkt.
Anonymisierung. Der österreichische Fall wird nicht namentlich geführt, weil der Autor dort beschäftigt war und ein Interessenkonflikt besteht. Alle verwendeten Angaben sind veröffentlicht und über die Fußnoten auffindbar. Die Anonymisierung schützt daher nicht die Identität, sie markiert nur, dass der Autor über diesen Fall keine Aussage aus interner Kenntnis trifft.
Fall A, der US-Konzern
Die QVC Group hat am 16. April 2026 beim Insolvenzgericht des Southern District of Texas ein vorbereitetes Verfahren nach Chapter 11 eingeleitet, Aktenzeichen 26-90447.1 Der Plan wurde am 20. Juli 2026 bestätigt, das Verfahren war am 6. August 2026 wirksam beendet.2
Der nominelle Schuldenstand sank von rund 6,6 Milliarden US-Dollar zum 31. Dezember 2025 auf 1,325 Milliarden, aufgeteilt in besicherte Anleihen über 1.240.362.247 Dollar und Darlehen über 84.637.736 Dollar.2 Das ist kein angestrebter Wert mehr, sondern der vollzogene Stand.
Für die Fragestellung ist die Ursachenangabe des Managements entscheidend, weil sie unter Wahrheitspflicht abgegeben wird. Sie nennt die Schuldenlast, die auf inzwischen fallende Zahlungsströme aus dem linearen Fernsehen aufgebaut worden war. Als deren Folge nennt sie die eingeschränkte Fähigkeit, in den Übergang zum digitalen und sozialen Verkauf zu investieren. Als weitere Treiber genannt werden anhaltendes Cord Cutting, sinkende Fernsehnutzungsdauer, gestiegene Produktkosten durch Zölle im Jahr 2025 sowie der Bruch einer Verschuldungsklausel bei anstehender Fälligkeit der Kreditlinie im Oktober 2026.3
Hier ist eine verbreitete Deutung zu korrigieren, weil sie die Analyse in die falsche Richtung führt. Die Schuldenlast wird häufig auf die Übernahme des Wettbewerbers HSN im Jahr 2017 zurückgeführt. Diese Zuschreibung trägt nicht. Die Transaktion wurde am 6. Juli 2017 angekündigt und am 29. Dezember 2017 abgeschlossen. Es war ausdrücklich ein reiner Aktientausch mit einem Unternehmenswert von 2,6 Milliarden Dollar, ohne Barkaufpreis.4
Der Erwerber führte in der eigenen Ankündigung die geringere Verschuldung des Ziels als Vorteil der Transaktion an.4 Belegbar ist ein anderer Zusammenhang, nämlich kumulierte Firmenwertabschreibungen von 5,228 Milliarden Dollar im nordamerikanischen Segment nach dieser Übernahme.5 Die Übernahme war demnach eine Fehlinvestition, deren Buchwert später vernichtet wurde. Sie war nicht die Quelle der Verschuldung.
Die operative Lage im Jahr vor dem Verfahren zeigt, dass das Geschäft nicht plötzlich abbrach. Im dritten Quartal 2025 lag der Umsatz bei 2.213 Millionen Dollar nach 2.344 Millionen im Vorjahresquartal, ein Rückgang um 6 Prozent. Das bereinigte operative Ergebnis fiel von 250 auf 169 Millionen, also um 32 Prozent. Der Verschuldungsgrad nach Kreditvertragsdefinition lag bei 4,2 zum Quartalsende bei einer Vertragsgrenze von 4,5. Der Zinsaufwand des Quartals betrug 134 Millionen Dollar nach 117 Millionen im Vorjahr.6
Eine Zahl aus derselben Quelle widerlegt die Erzählung vom veralteten Kanal direkt. Der Anteil des Onlinegeschäfts am Segmentumsatz in Nordamerika lag bei 65,4 Prozent, der mobile Anteil daran bei 71,5 Prozent. Gleichzeitig sank die Zahl der Kunden in diesem Segment binnen zwölf Monaten von 7,9 auf 7,0 Millionen, also um 11 Prozent.6 Ein zu zwei Dritteln digitales Geschäft verliert Kunden. Wären Vorschriften oder die Technik des linearen Fernsehens die Ursache, müsste dieser Teil davon weitgehend unberührt bleiben.
Fall B, der deutsche Sender
Über die Channel21 GmbH ordnete das Amtsgericht Hannover am 23. März 2026 ein vorläufiges Insolvenzverfahren an, vorläufige Verwalterin war Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf.7 Das Hauptverfahren wurde am 27. Mai 2026 unter dem Aktenzeichen 903 IN 199/26 eröffnet, der Geschäftsbetrieb zum 31. Mai 2026 eingestellt.8 Betroffen waren 166 Beschäftigte.9
Die Vorgeschichte beginnt am 1. März 2001, zunächst als einstündiges Verkaufsfenster im Programm eines privaten Senders, nicht als eigenständiges Programm.10 Der Sender wurde 2008 an einen Finanzinvestor verkauft und wechselte danach mehrfach den Eigentümer.10
Auch hier ist eine verbreitete Behauptung zu präzisieren. Dass das Unternehmen seit 2001 durchgehend Verluste geschrieben habe, ist so nicht belegt. Belegt sind durchgängige Verluste in der Zeit beim ursprünglichen Eigentümer bis 2008, was dort als Verkaufsgrund genannt wird.10 Für die Jahre danach zeigt eine Auswertung der Registerabschlüsse ein anderes Bild, nämlich Verluste von rund 6,5 Millionen Euro im Jahr 2018 und 2,5 Millionen im Jahr 2019, annähernd ausgeglichene Jahre 2020 und 2021 sowie einen Verlust von rund 14 Millionen im Jahr 2023.11 Eine ununterbrochene Verlustreihe über fünfundzwanzig Jahre gibt es demnach nicht.
Die Umsatzreihe ist für die Fragestellung aussagekräftiger als die Verlustreihe. Nach denselben Auswertungen lag der Umsatz 2022 bei knapp 90 Millionen Euro, 2023 bei rund 82 Millionen und 2024 bei rund 54 Millionen Euro bei einem Verlust von 4,3 Millionen.11 Der Umsatz fiel also um rund ein Drittel, während sich der Verlust gegenüber dem Vorjahr auf weniger als ein Drittel verringerte. Wer Kosten herausnimmt, verbessert das Ergebnis auch in einem schrumpfenden Markt. Genau das ist der Befund, auf den es hier ankommt.
Zur Quellenqualität ist anzumerken, dass alle Finanzzahlen dieses Falls aus einer kommerziellen Auswertung von Registerdaten stammen und über Fachmedien wiedergegeben werden. Der Sprung zwischen 2023 und 2024 ist auffällig genug, dass eine Gegenprüfung im Bundesanzeiger angebracht ist, bevor die Werte anderswo zitiert werden.
Fall C, der österreichische Anbieter
Über die operative Gesellschaft wurde am 27. Februar 2026 ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Der Gläubigerschutzverband KSV1870 wies Passiva von rund 46 Millionen Euro aus, aufgeteilt in 14,6 Millionen gegenüber Kreditinstituten, 12 Millionen Lieferantenforderungen, 11,6 Millionen gegenüber verbundenen Unternehmen und 7,8 Millionen sonstige Verbindlichkeiten, bei 162 Dienstnehmern und 459 Gläubigern.12
Am 13. März 2026 wurde das Verfahren in einen Konkurs umgewandelt und die Schließung angeordnet. Die Sanierung wurde dabei nicht von den Gläubigern abgelehnt, sondern der Antrag von der Schuldnerin selbst zurückgezogen, weil die erforderlichen Beiträge nicht rechtzeitig und nicht in ausreichender Höhe eingegangen waren.13 Zum Zeitpunkt der Umwandlung wurden die Schulden mit rund 55,27 Millionen Euro beziffert.14 Tatsächlich angemeldet wurden bis zur Prüfungstagsatzung am 7. Mai 2026 rund 31 Millionen Euro, davon rund 19 Millionen anerkannt.15
Die beiden Werte 46 und 55 Millionen widersprechen sich nicht. Sie betreffen dieselbe Gesellschaft zu zwei Zeitpunkten des Verfahrens, der erste sind die Passiva bei Antragstellung, der zweite der Stand bei Umwandlung in den Konkurs.16 Wer Insolvenzhöhen vergleicht, muss diese drei Größen auseinanderhalten, weil sie um mehr als 20 Millionen Euro voneinander abweichen.
Mit der Insolvenz der österreichischen Gesellschaft folgten Verfahren über zwei deutsche Konzerngesellschaften, angeordnet am 27. und am 30. März 2026 beim Amtsgericht Kempten.17 Passiva und Beschäftigtenzahlen dieser beiden Verfahren sind öffentlich nicht dokumentiert.
Der Neustart und was er über die alte Struktur sagt
Am 1. Juni 2026 wurde ein Erwerb wirksam. Erworben wurden Markenrechte und Warenbestand, nicht die Gesellschaft. Die insolvente Gesellschaft blieb im Konkurs.18 Das ist für jeden Vorher-Nachher-Vergleich entscheidend und wird meist übersehen. Vor und nach der Insolvenz stehen verschiedene Rechtsträger mit verschiedenem Geschäftsumfang.
Die folgenden Angaben stammen aus einer Presseaussendung des Erwerbers vom 13. August 2026, die ausdrücklich unter dessen alleiniger inhaltlicher Verantwortung steht. Es sind ungeprüfte Eigenangaben ohne unabhängige Bestätigung. Sie werden hier verwendet, weil sie die einzige verfügbare Kostenangabe sind. Sie gelten ausschließlich mit diesem Vorbehalt.19
| Größe | Vorher | Nachher | Quellenart |
|---|---|---|---|
| Beschäftigte, operative Gesellschaft | 162 | rund 40 | Gläubigerschutzverband, Eigenangabe 12, 19 |
| Kosten IT und Infrastruktur, je Monat | rund 250.000 € | rund 20.000 € | Eigenangabe 19 |
| belegte Sendeplätze | 172 | rund 50 | Verfahrensbericht, Eigenangabe 15, 19 |
| Umsatz | 138,1 Mio. € (2022/23) | 40 Mio. € geplant | Registerauswertung, Eigenangabe 20, 19 |
Die Zeile zu den Infrastrukturkosten ist der eigentliche Befund dieses Falls. Eine Reduktion von rund 250.000 auf rund 20.000 Euro im Monat entspricht einer Jahresersparnis in der Größenordnung von 2,8 Millionen Euro, allein bei IT und Software. Dieser Betrag hat mit der Frage, ob Menschen nach einer Vorführung kaufen, nichts zu tun. Er beschreibt den Apparat.
Ebenso aussagekräftig ist die Reduktion der Sendeplätze von 172 auf rund 50 bei gleichzeitig angegebener Rückgewinnung von Reichweite und neuen Märkten. Wer Sendezeit als Fixkostenblock vor dem Ergebnis bezahlt, kauft Risiko ein. Die Zahl legt nahe, dass ein erheblicher Teil dieser Plätze keinen Beitrag geleistet hat.
Die Beschäftigtenzahl taugt hingegen nicht als Effizienzmaß. Dafür gibt es vier Gründe. Es sind verschiedene Rechtsträger. Der Geschäftsumfang ist kleiner, fünf Länder statt zehn. Erworben wurde ein Teil des Geschäfts, nicht das Ganze. Und der Umsatzwert der Gegenwart ist ein Plan, der historische ein geprüfter Abschluss.20 Wer daraus eine Produktivität je Kopf rechnet, vergleicht vier verschiedene Dinge miteinander.
Die Kontrastfälle
Wenn die Verkaufsform selbst ausgefallen wäre, dürfte es unter gleichen Marktbedingungen keine wachsenden Anbieter derselben Mechanik geben. Es gibt sie.
Ein Wettbewerber im deutschsprachigen Raum hat für das Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz von 641,6 Millionen Euro gemeldet, ein Plus von 4 Prozent, bei einer bereinigten Ergebnismarge von 14,7 Prozent und 1,15 Millionen aktiven Kunden. Digital wird als bestimmender Wachstumstreiber bezeichnet, das lineare Fernsehen als weiterhin tragender Anker. Ein Umsatzsplit wird nicht offengelegt.21 Gleiche Regeln, gleicher Markt, gleiches Jahr, anderes Ergebnis.
Der Plattformkanal. Ein Jahr nach dem Start in Deutschland am 31. März 2025 meldet TikTok über 25.000 Verkäufer und gibt an, dass Verkäufer durchschnittlich rund 60 Prozent der von ihnen auf dieser Plattform erzielten Umsätze über einkaufbare Videos und Live Shopping erwirtschaften.22 Beide Werte sind Eigenangaben aus internen Daten. Der Begriff Umsatz wird nicht definiert, ebenso nicht die Art der Durchschnittsbildung. Die Zahl bezieht sich ausdrücklich auf die auf der Plattform erzielten Umsätze und nicht auf den Gesamtumsatz eines Händlers.
Zur Einordnung derselben Meldung dient der einzige fremderhobene Wert darin, nämlich eine Käuferdurchdringung von gut 15 Prozent unter den erfassten Onlinekäufern in Deutschland im Zeitraum von 48 Wochen, erhoben von NielsenIQ.22 Dieselbe Erhebung führt die Plattform auf Platz 15 der Umsatzrangliste der erfassten Onlinehändler in Deutschland.23 Eine Befragung von YouGov ergibt zudem, dass sieben Prozent der Menschen in Deutschland dort wöchentlich oder häufiger einkaufen und jeder Zweite den Shop nicht kennt.23
Für die Fragestellung genügt das. Der Kanal ist nicht groß. Er wächst aber mit derselben Mechanik aus Haken, Problem, Vorführung und Preis, die im Fernsehen entwickelt wurde. Ein Nachfrageausfall für Vorführung ist damit nicht plausibel.
Ein Detail aus demselben Kanal gehört dazu, weil es die Kostenfrage fortschreibt. Seit Januar 2026 liegt die Verkaufsgebühr dieser Plattform in Deutschland bei 9 Prozent statt bisher 5 Prozent.24 Die neue Bühne beginnt also, ihren Anteil zu erhöhen. Diese Angabe stammt aus einer Sekundärquelle und ist vor weiterer Verwendung in der Verkäuferdokumentation der Plattform zu prüfen.
Befund
Die Annahme hält an allen drei Prüfpunkten, mit unterschiedlicher Belegstärke.
- Ursachenangabe. Im am besten dokumentierten Fall nennt das Management unter Wahrheitspflicht eine Schuldenlast, die gegen fallende Zahlungsströme aus dem linearen Fernsehen aufgebaut war, dazu die daraus folgende Unfähigkeit zu investieren.3 Das ist eine Aussage über Finanzierung, nicht über Verkauf.
- Tragfähigkeit nach Entlastung. Im deutschen Fall sank der Verlust bei einem Umsatzrückgang von einem Drittel auf weniger als ein Drittel des Vorjahreswerts.11 Im österreichischen Fall werden nach Entlastung der Struktur monatliche Infrastrukturkosten von rund 8 Prozent des früheren Niveaus angegeben.19
- Gleichzeitiges Wachstum derselben Mechanik. Ein Wettbewerber im selben Markt wuchs im selben Jahr profitabel.21 Ein Plattformkanal wuchs mit derselben Dramaturgie, wenn auch von niedrigem Niveau.22, 23
Kein einziger der ausgewerteten Fälle nennt einen Rückgang der Kaufbereitschaft nach einer Produktvorführung als Ursache. Was in allen Fällen genannt oder aus den Zahlen ersichtlich wird, sind Zinslast, Fixkosten, gebundenes Kapital in Warenbeständen, bezahlte Sendezeit ohne Ergebnisbeitrag und ein Publikum, das im linearen Fernsehen wegaltert.
Der letzte Punkt verdient eine eigene Zahl, weil er der einzige echte Nachfragefaktor in der Reihe ist. Die tägliche lineare Fernsehnutzung der 14- bis 49-Jährigen in Deutschland ist zwischen 2020 und 2025 von 137 auf 67 Minuten gefallen.25 Bei den 50- bis 69-Jährigen lag sie 2024 bei 264 Minuten, bei den 14- bis 29-Jährigen bei 37 Minuten.26 Das ist kein Nachfrageausfall für Vorführung. Es ist ein Reichweitenausfall für einen Verbreitungsweg.
Was diese Analyse nicht zeigt
Sie zeigt nicht, dass die Kostenstruktur die Ursache war. Sie zeigt, dass die verfügbaren Angaben in diese Richtung deuten und dass die Gegenerklärung in keinem der Fälle belegt ist. Bei drei ausgewählten Ausfällen und drei Kontrastfällen ist das der maximal zulässige Schluss.
Sie zeigt ferner nicht, dass die Neuaufstellung im österreichischen Fall gelingt. Cashflow-Positivität nach zwei Monaten und ein Umsatzplan sind Eigenangaben eines Erwerbers, der ein Interesse an dieser Darstellung hat. Ein Plan ist kein Ergebnis. Belastbar wird das erst mit einem geprüften Abschluss.
Nicht beantwortbar bleiben mit öffentlichen Daten außerdem die Retourenquoten der drei Fälle, die Kapitalbindung in den Warenbeständen, die Deckungsbeiträge je Artikel und die Frage, welcher Anteil der früheren Belegschaft auf Leistungen entfiel, die heute zugekauft werden. Genau diese vier Größen würden die Analyse von einer Plausibilisierung zu einem Nachweis machen. Sie stehen in keinem veröffentlichten Dokument.
Schluss
Der Erwerber im österreichischen Fall bezeichnet seine Ausrichtung als Spezialisierung auf Demonstrations-Commerce, also auf Produkte, deren Nutzen erklärt und vorgeführt werden kann.19 Das ist die Beschreibung des Teleshoppings, seit es Teleshopping gibt. Bemerkenswert ist daran nicht die Idee, sondern der Preis. Dieselbe Vorführung wird heute mit rund 8 Prozent der früheren Infrastrukturkosten, einem Viertel der Belegschaft und weniger als einem Drittel der Sendeplätze betrieben.
Gescheitert ist demnach nicht die Vorführung. Gescheitert ist, was sie kosten durfte.
Diese Arbeit ist eine fachliche Auswertung veröffentlichter Quellen und keine Rechts-, Anlage- oder Unternehmensberatung. Sie gibt den Stand vom 12. September 2026 wieder. Der Autor war bis März 2026 bei einem der untersuchten Unternehmen beschäftigt, dieser Fall wird deshalb anonymisiert geführt und ausschließlich aus veröffentlichten Quellen dargestellt. Bewertungen sind als solche gekennzeichnet und von den Daten getrennt.
Quellen
- QVC Group, 8-K zur Einleitung des Verfahrens, investors.qvcgrp.com, sowie Verfahrensdokumentation des Claims Agent, restructuring.ra.kroll.com
- QVC Group, 8-K vom 7. August 2026 zu Planbestätigung und Wirksamkeit, sec.gov, sowie Pressemitteilung vom 16. April 2026, sec.gov
- Eidesstattliche Erklärung des Managements zu den Verfahrensursachen, ausgewertet bei bondoro.com
- Liberty Interactive, Ankündigung der HSN-Übernahme vom 6. Juli 2017, investors.qvcgrp.com, und Abschlussmeldung vom 29. Dezember 2017, investors.qvcgrp.com
- Auswertung des Jahresberichts 2025 von QVC, Inc., stocktitan.net. Drittanbieterauswertung, vor weiterer Verwendung im Originalbericht zu prüfen
- QVC Group, Ergebnisse zum dritten Quartal 2025, SEC-Anlage, sec.gov
- Anordnung des vorläufigen Verfahrens, berichtet bei wortfilter.de und dwdl.de
- Eröffnung des Hauptverfahrens und Einstellung des Geschäftsbetriebs, neuhandeln.de
- Beschäftigtenzahl, retail-news.de
- Gründungs- und Eigentümergeschichte sowie Verkaufsgrund, dwdl.de und t-online.de
- Auswertung der Registerabschlüsse, wiedergegeben bei wortfilter.de und retail-news.de. Kommerzielle Sekundärauswertung, Gegenprüfung im Bundesanzeiger empfohlen
- Insolvenzmeldung des Gläubigerschutzverbands KSV1870, Februar 2026, ksv.at
- Meldung des KSV1870 zur Schließungsanordnung, ksv.at
- Agenturmeldung vom 11. Mai 2026, nachrichten.at
- Bericht zur Prüfungstagsatzung, leadersnet.at
- Gegenüberstellung der beiden Passivawerte, leadersnet.at
- Anordnungen des Amtsgerichts Kempten, dokumentiert bei insolvenz-radar.de
- Zum Gegenstand des Erwerbs, nachrichten.at
- Presseaussendung des Erwerbers vom 13. August 2026, ots.at. Ungeprüfte Eigenangaben unter alleiniger inhaltlicher Verantwortung des Aussenders
- Umsatzreihe der Vorgängergesellschaft aus der Registerauswertung, wiedergegeben bei kosmo.at. Einfach belegt, Gegenprüfung im Firmenbuch empfohlen
- Geschäftsjahr 2025 des Wettbewerbers, berichtet bei dwdl.de
- TikTok Newsroom, Jahresbilanz vom 24. März 2026, newsroom.tiktok.com, und Startmeldung vom 27. März 2025, newsroom.tiktok.com
- Einordnung der Zahlen samt NielsenIQ-Panel und YouGov-Befragung, horizont.net und zdfheute.de
- Gebührenanpassung, kkverpackungen.de. Sekundärquelle, in der Verkäuferdokumentation zu prüfen
- AGF-Zahlen zur Sehdauer, berichtet bei meedia.de
- Media Perspektiven 17/2025, Datenbasis AGF Videoforschung, media-perspektiven.de